Die Wurzeln der modernen Genossenschaften liegen in den Gilden und Zünften des Mittelalters. Heute ist die Unternehmensform durch das Genossenschaftsgesetz geregelt.
Eine Genossenschaft ist de iure eine basisdemokratische Unternehmensform. Die Mitglieder, die zugleich Eigentümer sind, entscheiden über sämtliche Belange ihres Unternehmens selbst, geben sich eine Satzung und wählen und kontrollieren den Vorstand. Dabei gilt: Pro Mitglied 1 Stimme.
Von 3 bis 300.000 Mitgliedern. Eine Genossenschaft kann beliebig viele Menschen aufnehmen. Jedes Mitglied trägt mit seinen Fähigkeiten zum Erfolg bei. Je größer die Diversität, desto stabiler die Gemeinschaft. Wir sind deshalb in der Lage, die verschiedensten Leistungen im Bereich der Veranstaltungstechnik aus einer Hand anzubieten.
Eine Genossenschaft verfolgt stets Ziele, welche in der Satzung festgelegt werden. In unserem Fall ist das die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Förderung der Mitglieder. Der Vorstand und jedes Mitglied sind diesen Zielen verpflichtet.
Die wirtschaftliche Tätigkeit der Genossenschaft unterliegt regelmäßiger Kontrolle von innen und außen. Intern kontrollieren die Mitglieder die Arbeit des Vorstands, der jährlich Rechenschaft ablegen muss. Extern wird die Genossenschaft einer regelmäßigen Wirtschaftsprüfung durch den Genossenschaftsverband unterzogen. Eine solche Prüfung erfolgt bereits vor der Gründung zum ersten Mal.
Genossenschaften haben die niedrigste Insolvenzquote Deutschlands und auch der VPLT ist der Ansicht, dass Genossenschaften eine sichere und zukunftsträchtige Unternehmensform für die Veranstaltungsbranche sind.
Es hat einiges Stirnrunzeln gegeben, als wir 2019 bei Kollegen und Kunden von unserem Plan berichteten, eine Genossenschaft zu gründen und in Zukunft über diese Rechtsform in der Veranstaltungsbranche tätig zu sein. Die Notwendigkeit einen rechtssicheren Weg zu finden, über den man Personal flexibel buchen kann war schon lange evident, doch die Idee, dass eine der ältesten Unternehmensformen der Welt (siehe „Genossenschaft“) dafür geeignet sein könnte, erschien – gelinde gesagt – exotisch.
Etwa zwei Jahre später gestaltet sich die Situation bereits ganz anders. Trotz der gewaltigen Auswirkungen der Corona-Pandemie konnten wir es schaffen, die meisten Kunden von unserem Konzept zu überzeugen und auch der VPLT teilt unsere Einschätzung, dass eine Genossenschaft, als ein Verband von gleichberechtigten Mitgliedern einerseits und sozialversicherten Angestellten andererseits die beste Möglichkeit darstellt, den fluktuierenden Anforderungen der Veranstaltungsbranche zu begegnen.